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Open Source ist Gesetz(t)
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Open Source ist Gesetz(t)

Die Schweiz hat einen Meilenstein erreicht: Mit der neuen Bundesgesetzgebung ist Open Source nicht nur eine strategische Option, sondern fest verankert – es ist gesetz(t)

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Olaf Kock, Principal Sales Engineer bei Liferay, nimmt dies zum Anlass, um im Rahmen unseres unseres Online-Kongress Zukunft Digital Schweiz 2025 zu zeigen, warum die neue Bundesgesetzgebung in der Schweiz nicht nur ein jurischer Fortschritt ist, sondern eine zukunftsweisende Entscheidung für den gesamten Öffentlichen Sektor – und darüber hinaus.

Gesetzlich verankert – und doch mehr als nur Pflicht

Olaf Kock begann seine Vortrag mit einem Auszug aus Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG): Bundesbehörden sind verpflichtet, den Quellcode von selbst entwickelter oder beauftragter Software offen zu legen – es sei denn, Rechte Dritter oder Sicherheitsaspekte sprechen dagegen.

Für Olaf Kock ist klar: „Ich rege ausdrücklich an, diese Regelung freiwillig über den Bund hinaus anzuwenden.“ Denn Open Source sei weit mehr als eine gesetzliche Auflage – es sei die sinnvollste Art, Software heute zu entwickeln, zu verbreiten und zu pflegen.

Warum Sicherheit gerade durch Offenheit entsteht

Ein zentrales Gegenargument gegen Open Source ist oft die Sicherheit. Doch gerade bei sicherheitsrelevanter Software – etwa in der Kryptografie – gilt das Gegenteil: Vertrauen entsteht durch Offenheit, nicht durch Geheimhaltung. Nur wer versteht, was Software tut, kann ihre Sicherheit beurteilen. Die eigentlichen Sicherheitsgeheimnisse, etwa Schlüssel in der Verschlüsselung, bleiben ohnehin geschützt.

Vorteile für die Verwaltung – und für alle anderen

Die Nutzung und Weitergabe von Open Source bringt konkrete Vorteile:

  • Breitere Nutzerbasis = höhere Softwarequalität
  • Freie Wahl unter Dienstleistern = besserer Wettbewerb
  • Gemeinsame Entwicklung = geringere Kosten bei Wartung & Weiterentwicklung

Wenn nur eine Behörde eine Software nutzt, trägt sie allein alle Folgekosten. Wenn jedoch mehrere Behörden – oder auch Unternehmen – dieselbe Software gemeinsam weiterentwickeln, profitiert jeder einzelne.

Liferay als Beispiel: Vom Sponsoring zur Plattform

Olaf Kock verweist auf eigene Erfahrungen bei Liferay: Viele Funktionen in der Plattform wurden ursprünglich von Kunden gesponsert – und sind heute für alle verfügbar. Wer in Open Source investiert, erntet daher nicht nur selbst den Nutzen, sondern legt auch die Basis für gemeinsame Innovation.

Fazit: Open Source ist mehr als ein Gesetz – es ist ein Gewinn

Zum Abschluss gratuliert Olaf Kock der Schweiz: Open Source ist nun gesetzt – aber es liegt an allen Beteiligten, dieses Fundament sinnvoll zu nutzen. Nicht nur, weil es Vorschrift ist. Sondern weil es wirtschaftlich, technologisch und gesellschaftlich Sinn ergibt.

Hier können Sie alle Vorträge der Veranstaltung Zukunft Digital Schweiz 2025 noch einmal in ganzer Länge ansehen. 

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